Stadtführungen::Stadtrundgänge::Aktionen in DüsseldorfHistorischesZweiter Weltkrieg, Widerstand und VerfolgungEnde des 2. Weltkrieges - Kriegsende in Düsseldorf



Nachtrag 1





Gauleiter Florian, Feldmarschall Model, Stadtkommandant Erhardt, NSDAP Kreisleiter Walter und Polizeipräsident Korreng waren schon Stunden vor den Einmarsch aus der Stadt geflohen.

Model beging später, wie Erhardt und Korreng, Selbstmord.

Florian versuchte mit seinen Adjudant auf Fahrräder nach Hubbelrath zu fliehen, um unbemerkt durch die amerikanische Linie zu kommen. Dort wurde er festgenommen, worauf er zunächst mit Zyankalikapseln, später mit einen Sprung durch ein Fenster seiner Zelle, Selbstmord begehen wollte. Beide Versuche mißlangen.

Florian wurde zwar von dem Vorwurf freigesprochen, er habe die Erschießung von Jürgens und den vier Zivilisten zu verantworten, wurde aber 1949 in einem Bielefelder Spruchkammerverfahren wegen seiner führenden Rolle in der NSDAP zu sechs Jahre Haft und einer Geldbuße verurteilt.

Weil ihm aber seine Internierungshaft angerechnet wurde, befand er sich bereits 1951 wieder auf freien Fuß.

Florian war in den fünfziger Jahren wieder so dreist, für den BHE (Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten) wieder öffentliche Reden zu halten und im Rahmen des sogenannten„Gauleiterkreises„ um den ehemaligen Ministerialdirektors im Reichspropagandaministeriums Nauman, die BHE und FDP zu unterwandern!





Nachtrag 2

Die Ermordung von Jürgens und den 4 Zivilisten wurden vom März 1949 bis zum Dezember 1952 in vier Gerichtsverfahren untersucht. Das Landgericht Düsseldorf (März 1949), das Landgericht Wuppertal (Dezember 1950) und der Bundesgerichtshof (Dezember 1952) erklärten die Standgerichtsverfahren für rechtsverbindlich. Unter anderem beriefen sie sich darauf, daß es in fast allen Staaten in Kriegszeiten Standgerichte gebe.

Die Aktionen von Jürgens und den anderen, war nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf nach 1945 geltendem Recht „militärischer Aufruhr„ gewesen.

Der oberste Gerichtshof der britischen Zone teilte diese Absicht nicht und verwies den Fall an das Landgericht Wuppertal, das, ebenso wie der Bundesgerichtshof, die Handlung der fünf Männer nach 1945 geltendem Recht als „Kriegsverrat„ bezeichnete.

Florian, Brumshage und Gesell kamen ungeschoren davon!


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